Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen von Miler Autoglas,
Friedrichstr. 115, 79618 Rheinfelden u. Am Buchrain 11, 79713 Bad Säckingen

§ 1 Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten („Leistungen“), erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder der Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichenderund ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Miler Autoglas diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB liegen zur Einsichtnahme in jeden Betrieb bereit.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote der Miler Autoglas sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder der Erbringung der Leistung durch Miler Autoglas zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt dieser und nach diesen AGB. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für diese getroffen werden.

§ 3 Leistungsfristen, Termine, Gefahrübergang

3.1. Leistungstermine und- fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Miler Autoglas bestätigt wurden und der Kunde Miler Autoglas alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Auftragserledigung rechtzeitig mitgeteilt und etwaige vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, sowie erforderliche Mitwirkungshandlungenvorgenommen haben. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist verlängert sich entsprechend bei später erteilten Zusatz/Erweiterungsaufträgen.
3.2.Unvorhersehbare, unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereichs liegende und nicht von Miler Autoglas zu vertretende Ereignisse, z. B. höhere Gewalt, Krieg oder Arbeitskämpfe entbinden Miler Autoglas für diese Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Ist das Ende oder die Dauer des Ereignisses nicht absehbar oder das Ereignis dauert länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Zur Auftragserledigung ist Miler Autoglas auf Liefergegenstände angewiesen, die sie selbst nicht produziert oder im Lager hat. Miler Autoglas ist zum Rücktritt des Vertrags berechtigt, wenn die Liefergegenstände nicht lieferbar sind und ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und ggfs. schon erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
3.4 Verzögert sich die Leistung von Miler Autoglas, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Miler Autoglas die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.
3.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Miler Autoglas unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.
3.6. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
3.7 Kündigt der Kunde vor Vollendung des Werks den Vertrag, hat Miler Autoglas einen Anspruch auf 10% der Auftragssumme.

§ 4 Abnahme- und Rügepflicht bei Reparatur

4.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald Miler Autoglas ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Miler Autoglas gesetzten Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
4.2 Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistung – und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 10 im Hinblick auf die von Miler Autoglas ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb einer Woche ab Abnahme formlos bei Miler Autoglas anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht

5.1. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Miler Autoglas sowie der gültigen Vorgabenliste von Audatex, inkl. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten, sowie der gesetzl. Mehrwertsteuer.
5.2. Jede Rechnung, auch die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung, ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Danach gerät der Kunde automatisch in Verzug. Erst wenn Miler Autoglas über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung des Kunden als erfolgt.
5.3. Der Kunde ist nur zu einer Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
5.4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.5. Miler Autoglas steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang steht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung an Kunden

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind:

6.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Miler Autoglas aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von Miler Autoglas.
6.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Miler Autoglas zustehenden Saldoforderung.
6.3. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erlaubt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Miler Autoglas gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Miler Autoglas ab. Miler Autoglas nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen Miler Autoglas und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherungsmarge von 10% dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Miler Autoglas abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Miler Autoglas im eigenen Namen einzuziehen. Miler Autoglas kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Miler Autoglas in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist Miler Autoglas berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
6.4. Der Kunde wird Miler Autoglas jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an Miler Autoglas abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort unter Übergabe der notwendigen Unterlagen Miler Autoglas anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Miler Autoglas hinweisen. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. 6.5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamte zu sichernde Forderung von Miler Autoglas um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
6.6. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Miler Autoglas in Verzug  und tritt Miler Autoglas vom Vertrag zurück, so kann Miler Autoglas unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Fall wird der Kunde Miler Autoglas oder den Beauftragten von Miler Autoglas sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
6.7 Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

§ 7 Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

7.1. Miler Autoglas gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Miler Autoglas haftet nicht für Schäden durch Einbruch in das Fahrzeug des Kunden, ausgenommen sind hier grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten. Des Weiteren haftet Miler Autoglas nicht für Gegenstände im Fahrzeug.
7.2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von Miler Autoglas überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
7.3. Beim Ein- und Ausbau gebrauchter oder vom Kunden gestellter Scheiben haftet die Miler Autoglas für Beschädigungen aufgrund der besonderen materialbedingten Risiken nicht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen der gesetzlichen Haftung (Beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie bei Körperschäden.
7.4. Bei jeder Mängelrüge steht Miler Autoglas das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes in dessen Werkstattstandorten zu. Dafür wird der Kunde Miler Autoglas die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
7.5. Mängel bei Werkverträgen von Miler Autoglas nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam ¨Nacherfüllung¨) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).
7.6. Der Kunde wird Miler Autoglas die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn Miler Autoglas mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an Miler Autoglas den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Miler Autoglas den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
7.7. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von Miler Autoglas zu vertreten sind.
7.8. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat Miler Autoglas sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von Miler Autoglas kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei Miler Autoglas durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt.
7.9. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
7.10. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

§ 8 Gewährleistung bei Reparatur

8.1. Miler Autoglas gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen Miler Autoglas mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Miler Autoglas erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Reparatur nur an die Versicherung der Kunden mit Kaskoversicherung bzw. verrechnet die Kosten mit den Kosten des Scheibenaustauschs.
8.2. Die Abnahme der Reparatur ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
8.3 Verdeckte Mängel sind binnen zwei Wochen ab Übergabe des Fahrzeugs schriftlich zu rügen, anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen

§ 9 Haftung und Schadenersatz

9.1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung der Miler Autoglas durch Schadenersatz wie folgt beschränkt: a) Miler Autoglas haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. b) Miler Autoglas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (z.B. Schäden am Fahrzeug, die auf dem Gelände der Miler Autoglas durch die Miler Autoglas entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
9.2. Miler Autoglas haftet nicht für Schäden, die durch den Glasschaden verursacht worden sind (z.B. Defekt an Fensterhebern, Lackschäden, Navigationsgerät, Steuergerät für Bordnetz, u.a.) Die Haftung für Schäden, die nicht im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen, wird ausgeschlossen.
9.3. Miler Autoglas haftet nicht für den Wageninhalt, soweit nicht hierüber ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen und die Gegenstände der Miler Autoglas zuvor übergeben wurden. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung bestehen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von Miler Autoglas und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§10 Garantiebedingungen

10.1. Miler Autoglas gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten AGB wieder gegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche und Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
10.2. Miler Autoglas garantiert dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 10.3 bis 10.9, a) die Dichtigkeit der Montage der von Miler Autoglas erneuerten Fahrzeugverglasung für die Dauer von 10 Jahren („Dichtigkeitsmängel“). b) Die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeug-verglasung für die Dauer von 2 Jahren („Haltbarkeitsmängel“). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.
10.3. Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden, zu laufen.
10.4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde die Nachbesserung von Dichtigkeitsmängeln und/oder Haltbarkeitsmängeln nur durch Miler Autoglas verlangen. Miler Autoglas trägt die Kosten der Nachbesserung von Dichtigkeitsmängeln und/oder Haltbarkeitsmängeln jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.
10.5. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalls unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei Miler Autoglas schriftlich geltend zu machen.
10.6 Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse
wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer und Hagel entstehen und nicht von Miler Autoglas zu vertreten sind.
10.7. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
10.8. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch Miler Autoglas vom Kunden, Fahrzeug-Eigentümer oder Halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

§ 11 Ersatzteile

Miler Autoglas verbaut ausschließlich qualitativ hochwertige Ersatzteile in Erstaustatterqualität. Der Einbau von OE-Ersatzteilen ist gegen einen Aufpreis, den der Kunde selbst tragen muss, nur nach Absprache mit Miler Autoglas möglich.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen, Datenschutz

12.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
12.2. Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Miler Autoglas sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Miler Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG). 12.5 Miler Autoglas verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber Miler Autoglas, Friedrichstr. 115,  79618 Rheinfelden / Am Buchrain 11, 79713 Bad Säckingen, zu widersprechen.

Miler Autoglas    Stand 01.10.2025

§ 1 Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten („Leistungen“), erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder der Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Miler Autoglas diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB liegen zur Einsichtnahme in jeden Betrieb bereit.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote der Miler Autoglas sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder der Erbringung der Leistung durch Miler Autoglas zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt dieser und nach diesen AGB. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur fü diese getroffen werden.

§ 3 Leistungsfristen, Termine, Gefahrübergang

3.1. Leistungstermine und- fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Miler Autoglas bestätigt wurden und der Kunde Miler Autoglas alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Auftragserledigung rechtzeitig mitgeteilt und etwaige vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist verlängert sich entsprechend bei später erteilten Zusatz/Erweiterungsaufträgen.
3.2. Unvorhersehbare, unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereichs liegende und nicht von Miler Autoglas zu vertretende Ereignisse, z. B. höhere Gewalt, Krieg oder Arbeitskämpfe entbinden Miler Autoglas für diese Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Ist das Ende oder die Dauer des Ereignisses nicht absehbar oder das Ereignis dauert länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Zur Auftragserledigung ist Miler Autoglas auf Liefergegenstände angewiesen, die sie selbst nicht produziert oder im Lager hat. Miler Autoglas ist zum Rücktritt des Vertrags berechtigt, wenn die Liefergegenstände nicht lieferbar sind und ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und ggfs. schon erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
3.4 Verzögert sich die Leistung von Miler Autoglas, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Miler Autoglas die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.
3.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Miler Autoglas unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.
3.6. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
3.7 Kündigt der Kunde vor Vollendung des Werks den Vertrag, hat Miler Autoglas einen Anspruch auf 10% der Auftragssumme.